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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erstellung, Gestaltung, Betreuung und Optimierung von Websites sowie für damit zusammenhängende Leistungen.

(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und gegenüber öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit demselben Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Darstellungen von Leistungen auf der Website des Auftragnehmers, insbesondere im Preiskalkulator, sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar.

(2) Nach einem Erstgespräch erhält der Auftraggeber ein individuelles Angebot in Textform. An dieses Angebot ist der Auftragnehmer 30 Kalendertage ab Zugang gebunden, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb der Bindungsfrist in Textform annimmt oder der Auftragnehmer mit der Ausführung beginnt. Textform genügt; eine Annahme per E-Mail ist ausreichend.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Angebot. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.

(2) Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind insbesondere nicht Bestandteil des Vertrags:

(3) Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung. Hinweise zu rechtlichen Anforderungen, etwa zu Datenschutz, Barrierefreiheit oder Kennzeichnungspflichten, erfolgen ohne Gewähr und ersetzen keine anwaltliche Prüfung. Die Verantwortung für die Rechtskonformität der veröffentlichten Website trägt der Auftraggeber.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen. Er bleibt in diesem Fall Vertragspartner des Auftraggebers.

(5) Gestalterische Leistungen unterliegen dem künstlerischen Ermessen des Auftragnehmers, soweit im Angebot keine konkreten Vorgaben vereinbart sind.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form alle Informationen, Unterlagen und Zugangsdaten bereit, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere Angaben zum Unternehmen, vorhandenes Bildmaterial, Logo-Dateien sowie Zugänge zu Domain, Hosting und bestehenden Systemen.

(2) Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson sowie eine Vertretung und teilt Wechsel unverzüglich mit.

(3) Der Auftraggeber beantwortet Rückfragen und erteilt Freigaben innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Anfrage, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verlängern sich vereinbarte Termine und Fristen angemessen, mindestens um den Zeitraum der Verzögerung. Ein hierdurch entstehender Mehraufwand wird nach dem jeweils gültigen Stundensatz des Auftragnehmers gesondert vergütet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere aus § 642 BGB, bleiben unberührt.

(5) Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, länger als drei Monate, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen und das Projekt zu beenden.

§ 5 Termine und Fristen

(1) Angaben zur Dauer der Umsetzung, etwa die Angabe einer Umsetzungszeit von bis zu einer Woche, sind unverbindliche Erfahrungswerte, sofern sie nicht im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Eine vereinbarte Umsetzungszeit beginnt erst, wenn der Auftrag erteilt, eine vereinbarte Anzahlung eingegangen und der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nach § 4 vollständig erfüllt hat. Sie ist unterbrochen, solange der Auftragnehmer auf eine Rückmeldung oder Freigabe des Auftraggebers wartet.

(3) Ereignisse höherer Gewalt, Ausfälle von Vorleistungen Dritter sowie unvorhersehbare Betriebsstörungen verlängern Fristen um die Dauer der Behinderung.

§ 6 Abnahme

(1) Der Auftragnehmer zeigt die Fertigstellung in Textform an und stellt dem Auftraggeber das Ergebnis zur Prüfung bereit.

(2) Der Auftraggeber prüft das Werk innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme in Textform oder benennt Mängel konkret und nachvollziehbar.

(3) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist weder die Abnahme erklärt noch Mängel benennt, oder wenn er die Website in Betrieb nimmt oder produktiv nutzt.

(4) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Geringfügige Abweichungen in Darstellung, Farbwiedergabe oder Schriftglättung zwischen verschiedenen Geräten, Browsern und Betriebssystemen stellen keinen Mangel dar.

(5) Teilleistungen können gesondert abgenommen werden, wenn dies vereinbart ist.

§ 7 Änderungswünsche

(1) Bis zur Freigabe des Designentwurfs sind Anpassungen im vereinbarten Umfang enthalten.

(2) Wünscht der Auftraggeber nach erteilter Freigabe Änderungen an Struktur, Gestaltung, Umfang oder Funktionen, handelt es sich um eine Vertragsänderung. Der Auftragnehmer unterbreitet hierfür ein gesondertes Angebot. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Änderungswünsche abzulehnen, die technisch, gestalterisch oder rechtlich nicht umsetzbar sind oder dem vereinbarten Projektziel widersprechen.

§ 8 Vergütung und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Umsatzsteuer wird daher nicht berechnet und in Rechnungen nicht gesondert ausgewiesen. Die im Angebot genannten Beträge sind die vom Auftraggeber zu zahlenden Endbeträge.

(2) Entfällt die Kleinunternehmerregelung, wird bei Verträgen, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden, die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zu den genannten Beträgen berechnet. Bei laufenden Verträgen nach § 11 gilt dies ab Beginn des jeweils nächsten Vertragsjahres. Der Auftragnehmer teilt dies rechtzeitig in Textform mit.

(3) Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind zu zahlen: 50 Prozent der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung und 50 Prozent nach Abnahme.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die gesetzliche Verzugspauschale zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(6) Befindet sich der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung länger als 30 Tage in Verzug, ist der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten und die Bereitstellung der Website auszusetzen, bis der Rückstand ausgeglichen ist.

(7) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Alle Nutzungsrechte an den vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung beim Auftragnehmer. Bis dahin erhält der Auftraggeber ein widerrufliches Recht zur Nutzung, soweit dies für den Betrieb der Website erforderlich ist.

(2) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der für ihn erstellten Website, einschließlich der zugehörigen Gestaltung, Texte und Dateien, für den vertraglich vereinbarten Zweck.

(3) Auf Wunsch übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die zum Betrieb der Website erforderlichen Dateien sowie vorhandene Zugangsdaten. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Website bei einem Anbieter seiner Wahl zu betreiben und durch Dritte weiterentwickeln zu lassen.

(4) Nicht übertragen werden Rechte an allgemeinen Bestandteilen, die der Auftragnehmer projektübergreifend entwickelt hat und verwendet, insbesondere an Programmbausteinen, Skripten, Gestaltungsrastern und Entwicklungswerkzeugen. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, diese in anderen Projekten weiter zu verwenden. Das Erscheinungsbild der für den Auftraggeber erstellten Website wird nicht in anderen Projekten wiederverwendet.

(5) Entwürfe, Zwischenstände und nicht ausgeführte Gestaltungsvorschläge verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Nutzung dieser Entwürfe durch den Auftraggeber ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht gestattet.

(6) Für beigestellte Inhalte des Auftraggebers werden keine Rechte übertragen; diese verbleiben beim Auftraggeber.

§ 10 Rechte Dritter und Freistellung

(1) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen von ihm beigestellten Inhalten, insbesondere Texten, Bildern, Logos, Videos, Musik und Daten, über die erforderlichen Rechte verfügt und dass deren Nutzung keine Rechte Dritter und keine gesetzlichen Vorschriften verletzt.

(2) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Nutzung solcher Inhalte gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, beigestellte Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu prüfen.

(4) Erkennt der Auftragnehmer eine offensichtliche Rechtsverletzung, weist er den Auftraggeber darauf hin und ist berechtigt, die Veröffentlichung der betroffenen Inhalte bis zur Klärung zu verweigern.

§ 11 Betreuung und Wartung

(1) Die laufende Betreuung einer Website ist eine gesonderte Leistung und wird in einem eigenen Vertrag vereinbart. Ihr Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

(2) Die Vergütung erfolgt als jährliche Pauschale zu den in § 8 genannten Bedingungen. Das erste Vertragsjahr läuft als Rumpfzeitraum ab Vertragsbeginn bis zum 31. Dezember desselben Jahres und wird anteilig berechnet. Danach umfasst jedes Vertragsjahr ein volles Kalenderjahr.

(3) Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres in Textform gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Der Auftragnehmer bearbeitet Anfragen im Rahmen der Betreuung in angemessener Zeit während seiner üblichen Geschäftszeiten. Eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit wird nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart ist.

(5) Nicht in Anspruch genommene Leistungen eines Vertragsjahres verfallen und werden nicht erstattet oder übertragen.

(6) Umfangreiche Änderungen, Neuentwicklungen sowie die Behebung von Störungen, die der Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte verursacht haben, sind nicht Bestandteil der Betreuung und werden gesondert vergütet.

§ 12 Hosting, Domains und Verfügbarkeit

(1) Der Betrieb von Servern, die Registrierung von Domains und die Bereitstellung von E-Mail-Diensten sind Leistungen Dritter. Die entsprechenden Verträge kommen zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Anbieter zustande, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Der Auftragnehmer schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit der Website und haftet nicht für Ausfälle, Störungen oder Datenverluste, die auf Leistungen Dritter, auf Angriffe von außen oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

(3) Domains werden auf Wunsch auf den Namen des Auftraggebers registriert. Der Auftraggeber ist für die fristgerechte Zahlung der laufenden Gebühren an den jeweiligen Anbieter selbst verantwortlich.

§ 13 Suchmaschinen und Reichweite

(1) Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung zielen darauf ab, die Auffindbarkeit einer Website zu verbessern. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.

(2) Eine bestimmte Platzierung in Suchergebnissen, eine bestimmte Anzahl an Besuchern oder Anfragen sowie ein bestimmter Umsatz werden nicht zugesichert. Die Kriterien der Suchmaschinenbetreiber sind nicht öffentlich, ändern sich laufend und liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.

(3) Nimmt der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter nach Abschluss der Maßnahmen Änderungen an der Website vor, entfällt jede Verantwortung des Auftragnehmers für deren Auswirkungen.

§ 14 Urheberbenennung und Referenznennung

(1) Der Auftragnehmer ist als Urheber der Gestaltung berechtigt, auf der erstellten Website als solcher benannt zu werden (§ 13 UrhG). Die Benennung erfolgt in zwei Formen:

(2) Die Benennung nach Absatz 1 dient ausschließlich der Kennzeichnung der gestalterischen und technischen Leistung. Sie begründet keine Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für die Inhalte der Website, insbesondere nicht im Sinne des § 5 DDG oder des § 18 Abs. 2 MStV. Verantwortlich für Inhalte, Angaben und deren Rechtmäßigkeit bleibt ausschließlich der Auftraggeber.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Benennung nach Absatz 1 während der Laufzeit der Nutzung der Website beizubehalten und sie bei eigenen Änderungen an der Website nicht zu entfernen.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen unter Nennung des Namens und unter Verwendung von Abbildungen der Website als Referenz zu benennen, insbesondere auf seiner eigenen Website, in Präsentationen und in sozialen Netzwerken. Vertrauliche Inhalte und nicht öffentlich zugängliche Bereiche sind hiervon ausgenommen.

(5) Der Auftraggeber kann der Referenznennung nach Absatz 4 jederzeit in Textform widersprechen. Der Auftragnehmer entfernt die Referenz dann innerhalb angemessener Frist.

(6) Auf Wunsch des Auftraggebers entfällt die Benennung nach Absatz 1 ganz oder teilweise gegen eine gesondert zu vereinbarende einmalige Ablösung. Bis zu einer solchen Vereinbarung bleibt Absatz 3 unberührt.

§ 15 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erstellte Website bei Abnahme die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

(2) Mängel sind in Textform und nachvollziehbar zu rügen, offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Der Auftragnehmer erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung.

(3) Kein Mangel liegt vor bei Beeinträchtigungen, die beruhen auf: Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, unsachgemäßer Nutzung, Ausfällen oder Änderungen bei Anbietern von Hosting oder Diensten Dritter, Änderungen an Browsern, Endgeräten oder Standards nach Abnahme sowie auf der Nutzung veralteter Browserversionen.

(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Ansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 16 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei der Übernahme einer Garantie sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Anfragen und mittelbare Schäden.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 17 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsinformationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

(2) Verarbeitet der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(3) Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass Nachrichten aus Kontaktformularen der vom Auftragnehmer betreuten Websites zu Zwecken der technischen Funktionsprüfung zusätzlich an eine Adresse des Auftragnehmers zugestellt werden können. Der Auftragnehmer ist insoweit zur Vertraulichkeit verpflichtet. Der Auftraggeber nimmt diesen Umstand in seine Datenschutzerklärung auf.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Fulda. Der Auftragnehmer ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

(4) Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(5) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(6) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: September 2026